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Als Schauprozesse werden in dem allgemeinen öffentliche Gerichtsverfahren genannt, bei der die Verurteilung des Beklagten bereits in dem vorhinein feststeht. Das verbleibende Absicht ist, die Gründe der Bestrafung in die Öffentlichkeit zu bringen. Typisch werden Schauprozesse als Mittel zur Verfolgung politischer Gegner oder anderer unerwünschter Personen eingesetzt.
Schauprozesse werden besonders häufig in diktatorischen Systemen benutzt, um missliebige Personen auszuschalten. Sie finden dann häufig unter Missachtung aller rechtstaatlicher Prinzipien statt und dienen zur Eliminierung, Entwürdigung und zur Schaustellung der Beklagten in der Öffentlichkeit. Daher werden sie häufig als große Medienspektakel inszeniert.
Im Wesen dieser Prozesse liegt die Aufbauschung vermeintlicher oder unwesentlicher Vergehen zu staats- oder gesellschaftszersetzenden Verbrechen. So wird z. B. Kritik an der gegenwärtigen Regierung zu Hochverrat oder ähnlichem hochstilisiert. Die andere Variante ist die Erfindung von irgendwelchen Delikten, die die Angeklagten begangen haben sollen.
Die Angeklagten haben praktisch keine Möglichkeit der Verteidigung und die Geständnisse werden meist in dem Prozessvorfeld erpresst oder unter Folter gemacht. Die Urteile stehen in den meisten Fällen schon vorher fest. Die Anklage wird in polemischer Form vorgetragen und das Urteil ist unverhältnismäßig hart.
Die bekanntesten historischen Schauprozesse sind:
Die Verfahren gegen die politischen Gegner Stalins während der Stalinschen Säuberungen in der Sowjetunion in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts wobei fast alle vorherigen Kampfgenossen und große Teile der Parteiprominenz sowie Millionen Menschen entweder hingerichtet oder in den Lagern des GULag zugrundegerichtet wurden.
Die Verfahren gegen die Attentäter und Verschwörer des 20.07 1944 gegen Hitler beim Volksgerichtshof unter dessen Präsidenten Roland Freisler.
Diese wurden für die Wochenschau gefilmt, kamen jedoch nicht in die Kinos, weil der unter wütendem Geschrei des Freislers geführte Prozess der NS-Propaganda als nicht öffentlichkeitswirksam empfunden wurde.
In der Volksrepublik China fanden mindestens bis in die jüngste Vergangenheit noch solche Prozesse meist jedoch gegen Schmuggler, Drogenhändler und andere Kleinkriminelle aber auch gegen Schwerverbrecher statt, um der Bevölkerung zumonstrieren, dass die Staatsführung in dem Land für "Ordnung" sorgt. In diesen Prozessen werden dann gleich mehrere Angeklagte in dem Schnellverfahren wegen verhältnismäßig kleiner Vergehen oder sogar, wenn die Schuldfrage strittig ist, zu dem Tode oder zu langen Haftstrafen verurteit.
Auch Kriegsverbrecherprozesse werden regelmäßig als Siegerjustiz kritisiert.
Siehe auch: McCarthy-Ära
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